EU-Ebene:

Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau legen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit den Mindeststandard für die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Bio-Erzeugnissen fest. Gesetzliche Grundlagen für die Zertifizierungspflicht sind: Verordnung (EU) 2018/848 sowie nachgelagerte Rechtsakte.

Link zur Verordnung (EU) 2018/848

In der VO (EU) 2017/625, Verordnung zur Durchführung amtlicher Kontrollen werden die Anforderungen an die Durchführung von Bio-Kontrollen in der EU (gilt für alle Mitgliedsstaaten) festgelegt:

Link zur Verordnung (EU) 2017/625

Die delegierten Rechtsakte ändern oder ergänzen Teile der VO (EU) 2018/848; deren Inhalt findet sich wieder in der konsolidierten Fassung der Bio-Basis-Verordnung.

Um auf aktuellem Stand zu bleiben, wählen Sie im Internet die aktuelle konsolidierte Fassung, da die relevanten Änderungen/Ergänzungen aus der delegierten Rechtsakte bereits eingearbeitet sind.

Die Durchführungsrechtsakte kommen zur Verordnung (EU) 2018/848 hinzu (= selbständige Normen); der Inhalt der Durchführungsrechtsakte fließt nicht in die konsolidierte Fassung der Bio-Basis-Verordnung:

Produktion Allgemeine Produktionsvorschriften VO (EU) 2020/464 VO (EU) 2020/464
(PDF)
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für die rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen erforderlichen Dokumente, der Herstellung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und der von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Informationen
Kontrolle Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog VO (EU) 2021/279 VO (EU) 2021/279
(PDF)
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kontrollen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Produktion Liste der in der ökologischen Produktion zugelassenen Produkte und Stoffe; Positivliste Bodenverbesserer, Düng- und Pflanzenschutzmittel VO (EU)
2021/1165
VO (EU)
2021/1165
(PDF)
Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse
Import Meldung von Einfuhren, Meldeverfahren/-pflichten, Kontrollbescheinigungen, Teilkontrollbescheinigungen, Dokumentation VO (EU) 2021/2307 VO (EU) 2021/2307 (PDF)
Vorschriften über die erforderlichen Unterlagen und Mitteilungen für ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse, die zur Einfuhr in die Union bestimmt sind
Import Für die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen anerkannte Drittländer und Kontrollbehörde/Kontrollstellen VO (EU) 2021/2325 VO (EU) 2021/2325 (PDF)
Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind
Kontrolle Von Unternehmen und Unternehmensgruppen  zu führende Aufzeichnungen; Ausstellung von Zertifikate VO (EU) 2021/2119 VO (EU) 2021/2119
(PDF)
Festlegung detaillierter Vorschriften über bestimmte von Unternehmern und Unternehmergruppen verlangte Aufzeichnungen und Erklärungen und über die technischen Mittel für die Ausstellung von Zertifikaten gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern
Drittland-Unternehmen Bescheinigung Drittland-Unternehmen,  Liste Kontrollstellen VO (EU) 2021/1378 VO (EU) 2021/1378
(PDF)
Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates

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D-Ebene:

In Deutschland werden über das Ökolandbaugesetz (ÖLG) die Vorgaben der europäischen Gesetze umgesetzt bzw. geregelt und national geltende Besonderheiten erfasst.

Öko-Landbaugesetz

Änderung des Öko-Landbaugesetzes

Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV


Gesetz zur Einführung und Verwendung des Biosiegels

Öko-Kennzeichengesetz

Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Biosiegels

Öko-Kennzeichenverordnung

Bio-AHV-Verordnung 

Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen

 

Zuständige Behörde (Ebene Bundesländer):

Die einzelnen Bundesländer überwachen die Tätigkeiten von Kontrollstellen und zertifizierten Unternehmen (föderalistische Überwachung).

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen (siehe Niedersachsen, Ausnahme: Meldung von Importen)

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland (keine eigene Website für Ökolandbau)

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen