EU-Ebene:
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau legen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit den Mindeststandard für die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Bio-Erzeugnissen fest. Gesetzliche Grundlagen für die Zertifizierungspflicht sind: Verordnung (EU) 2018/848 sowie nachgelagerte Rechtsakte.
Link zu Verordnung VO (EU) 2018/848
In der VO (EU) 2017/625, Verordnung zur Durchführung amtlicher Kontrollen werden die Anforderungen an die Durchführung von Bio-Kontrollen in der EU
(gilt für alle Mitgliedsstaaten) festgelegt:
Link zu Verordnung VO (EU) 2017/625
Die delegierten Rechtsakte ändern oder ergänzen Teile der VO (EU) 2018/848; deren Inhalt findet sich wieder in der konsolidierten Fassung der Bio-Basis-Verordnung.
Um auf aktuellem Stand zu bleiben, wählen Sie im Internet die aktuelle konsolidierte Fassung, da die relevanten Änderungen/Ergänzungen aus der delegierten Rechtsakte bereits eingearbeitet sind.
Die Durchführungsrechtsakte kommen zur Verordnung (EU) 2018/848 hinzu (= selbständige Normen); der Inhalt der Durchführungsrechtsakte fließt nicht in die konsolidierte Fassung der Bio-Basis-Verordnung:
Produktion | Allgemeine Produktionsvorschriften | VO (EU) 2020/464 | VO
(EU) 2020/464 (PDF) |
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für die rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen erforderlichen Dokumente, der Herstellung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und der von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Informationen |
Kontrolle | Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog | VO (EU) 2021/279 | VO
(EU) 2021/279 (PDF) |
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kontrollen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen |
Produktion | Liste der in der ökologischen Produktion zugelassenen Produkte und Stoffe; Positivliste Bodenverbesserer, Düng- und Pflanzenschutzmittel | VO (EU) 2021/1165 | VO
(EU) 2021/1165 (PDF) |
Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse |
Import | Meldung von Einfuhren, Meldeverfahren/-pflichten, Kontrollbescheinigungen, Teilkontrollbescheinigungen, Dokumentation | VO (EU) 2021/2307 | VO
(EU) 2021/2307 (PDF) |
Vorschriften über die erforderlichen Unterlagen und Mitteilungen für ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse, die zur Einfuhr in die Union bestimmt sind |
Import | Für die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen anerkannte Drittländer und Kontrollbehörde/Kontrollstellen | VO (EU) 2021/2325 | VO
(EU) 2021/2325 (PDF) |
Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind |
Kontrolle | Von Unternehmen und Unternehmensgruppen zu führende Aufzeichnungen; Ausstellung von Zertifikate | VO (EU) 2021/2119 | VO
(EU) 2021/2119 (PDF) |
Festlegung detaillierter Vorschriften über bestimmte von Unternehmern und Unternehmergruppen verlangte Aufzeichnungen und Erklärungen und über die technischen Mittel für die Ausstellung von Zertifikaten gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern |
Drittland-Unternehmen | Bescheinigung Drittland-Unternehmen, Liste Kontrollstellen | VO (EU) 2021/1378 | VO
(EU) 2021/1378 (PDF) |
Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates |
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D-Ebene:
In Deutschland werden über das Ökolandbaugesetz (ÖLG) die
Vorgaben der europäischen Gesetze umgesetzt bzw. geregelt und
national geltende Besonderheiten erfasst.
Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV
Gesetz zur Einführung und Verwendung des Biosiegels
Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Biosiegels
Zuständige Behörde (Ebene Bundesländer):
Die einzelnen Bundesländer überwachen die Tätigkeiten von Kontrollstellen und zertifizierten Unternehmen (föderalistische Überwachung).
Bremen (siehe Niedersachsen, Ausnahme: Meldung von Importen)
Saarland (keine eigene Website für Ökolandbau)