Hier sehen Sie alle häufig gestellten Fragen zur QC&I GmbH, dem Zertifizierungsprozess und vielen weiteren Themen.
Laufzeit von Zertifikaten und deren Inhalt
Frage:
Warum enthält unsere Bescheinigung nach Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 keinen Bezug zur aktuell gültigen Verordnung (EU) 2018/848?
Antwort:
Grundsätzlich gilt, dass die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen gesetzlichen Regelungen maßgeblich für die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung sind. Eine Kontrolle, die 2021 erfolgt ist, hat die Verordnung (EG) 834/2007 zur Rechtsgrundlage und somit die in der Verordnung aufgeführte Bescheinigung nach Artikel 29 Absatz 1.
Frage:
Warum ist unsere Bescheinigung nach Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, welche auf Basis der Kontrolle des Kontrolljahres 2021 erstellt wurde, nur bis zum 31.12.2022 gültig?
Antwort:
Im Rahmen des geordneten Überganges von der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zur Verordnung (EU) 2018/848 ist es nicht zulässig, dass Bescheinigungen nach Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 länger als das darauffolgende Kontrolljahr gültig sind. Dementsprechend endet die Gültigkeit der im Kontrolljahr 2021 ausgegebenen Bescheinigungen nach Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 am 31.12.2022.
Frage:
Enden zukünftig alle Zertifikate nach Artikel 35 der VO (EU) 2018/848 am 31.12. des Folgejahres?
Antwort:
Wir streben nach einem erfolgreichen Übergang zur neuen Verordnung (EU) 2018/848 eine praxisnahe Regelung an, die sich an der bisher gelebten Praxis orientiert.